Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2005 - 12 Ta 147/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Einlegung einer sofortigen Beschwerde gegen die Aufhebung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde
- Judicialis
ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3; ; ZPO § 569 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 572 Abs. 2; ; ZPO § 572 Abs. 2 Satz 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 127 Abs. 2 Satz 3 § 569 Abs. 1 Satz 2
Unzulässige Beschwerde bei Versäumung der Beschwerdefrist - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 03.03.2005 - 5 Ca 1179/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2005 - 12 Ta 147/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.12.2004 - 11 Ta 270/04
Zustellung des Beschlusses über die Aufhebung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 28.06.2005 - 12 Ta 147/05
Diese förmliche Zustellung an den Beklagten selbst ist maßgebend (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz 28.12.2004 - 11 Ta 270/04 - mit weiteren Rechtssprechungsnachweisen).